Setting up, migrating and maintaining optimal IT infrastructure — tailored to your organisation, built for the long term.
Get in touchNo organisation is the same. We tailor infrastructure, SLAs, and maintenance to deliver the best results for your company.
Direct access to our team, always. You will never be just a number — we invest in long-term partnerships with great organisations.
Honest advice, clear fixed-pricing models, and straightforward communication. We do something well — or we don't do it at all.
More than a decade of practical experience has taught us that a flexible approach always yields the best outcomes.
We handle the full IT lifecycle — from initial setup and cloud migration through to ongoing maintenance and support.
Whether you're moving to the cloud, rebuilding your infrastructure, or simply need a reliable partner to keep things running — we adapt to you.
Every engagement starts with a free, no-obligation consultation to see if we're a good match.
Book a free callInformationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Fa. Matthias Gassner
Obere Hauptstrasse 35,
7096 Jois,
Österreich
Unternehmensgegenstand: IT Dienstleistungen
UID-Nummer: AT U69424367
E-Mail: office@gits.at
Mitglied bei: WKO, Burgenland
Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Berufsbezeichnung: IT Dienstleister
Verleihungsstaat: Österreich
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform informieren. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu richten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Stand 2020
Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden Service Level Agreements (SLAs). Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
Der genaue Umfang der Dienstleistungen ist im jeweiligen SLA festgelegt. Der AN erbringt Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Grundlage der eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet.
Supportklasse A: Informationsservice über neue Programmstände und Hotline-Service für fallweise auftretende Probleme.
Supportklasse B: Update Service — der AN stellt Programm-Updates des Herstellers zur Verfügung, inkl. Fehlerkorrekturen und Verbesserungen.
Supportklasse C: Installation von Programm-Updates und Problembehandlung vor Ort, sofern Remote-Support nicht ausreicht.
Der AN betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der AN ist bestrebt, alle Dienste rund um die Uhr störungsfrei anzubieten und informiert den AG rechtzeitig über vorhersehbare Betriebsunterbrüche.
Der AG verpflichtet sich, den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönen, pornographischen, hetzerischen oder verleumderischen Materialien zu verwenden. Der AG verpflichtet sich, ein für jeden zugängliches Impressum zu veröffentlichen und keine Massenmailings ohne Einwilligung der Empfänger auszusenden.
Der AN verpflichtet sich, persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Sollten Dienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, verlängert sich bei Vorauszahlung die Dauer der Leistungserbringung entsprechend. Der AN verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen des AG innerhalb von sechs Stunden während der Geschäftszeiten zu reagieren.
Folgende Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt:
Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Passwörter und Log-Ins sind vertraulich zu behandeln. Der AG verwahrt übergebene Daten zusätzlich bei sich, so dass diese bei Verlust jederzeit rekonstruiert werden können.
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise. Preiserhöhungen bis zu 10% jährlich gelten vom AG von vornherein als akzeptiert. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet.
Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, ist er verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu melden.
Sofern vereinbart, ist der AN verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade und Wiederherstellungszeiten einzuhalten. Die Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt.
Der AN haftet bei von ihm verschuldeten Personenschäden, haftet jedoch keinesfalls bei leichter Fahrlässigkeit. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist die Haftung für Datenverlust begrenzt bis maximal EUR 15.000 je Schadensfall.
Es ist nicht möglich, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Für Software, die als „Open Source", „Public Domain", „Freeware" oder „Shareware" klassifiziert ist, übernimmt der AN keine Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Nachbesserung hat in jedem Fall Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug über 14 Tage ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.
Soweit Verpflichtungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Ausfall der Stromversorgung oder von Telekommunikationsnetzen u.a.) nicht fristgerecht erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
Dem AG steht ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen. Alle Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben beim AN.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Insolvenz.
Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten. Mit Abschluss des Vertrags erteilt der AG seine Zustimmung, dass Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, die bei der Auftragsabwicklung eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.
Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Gerichtsstand ist der Sitz des AN. Es gilt österreichisches Recht.
Der AN ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen AG und Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande.